Praxis für
Psychotherapie
Ulrike Kunadt

Einverständniserklärung
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Informationen zur Therapie

Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre.
In der Regel wöchentliche bis 14-tägige Einzeltherapie (jeweils 50 Minuten). 
Kontinuierliche Arbeit mit den Eltern in eigenen Sitzungen (Bezugspersonenstunden).

Behandlungsabschnitte:

Psychotherapeutische Sprechstunde

Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie findet die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde (insgesamt bis zu 250 Minuten) statt. 

Diese Stunden sind dazu da:
– sich gegenseitig kennen zu lernen
– grundlegende Informationen zu erfassen
– diagnostische Untersuchungen durchzuführen
– Ziele zu formulieren
– zu klären, welche Form der Behandlung sinnvoll und angemessen ist

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an die Sprechstunde werden probatorische Sitzungen (mindestens 2 bis maximal 6 Stunden) durchgeführt. Hier wird spätestens entschieden, ob ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden soll.

Therapie

Die folgenden Abschnitte werden bei Bedarf nacheinander bei ihrer Krankenkasse beantragt.

Kurzzeittherapie (KZT 1) umfasst 12 Einzeltherapiestunden und 3 Bezugspersonenstunden

Kurzzeittherapie (KZT 2) umfasst 12 Einzeltherapiestunden und 3 Bezugspersonenstunden

Bei Langzeittherapien (LZT) sind es 36 Einzelstunden und 9 Stunden für Bezugspersonen

Bei Fortführung der Therapie sind es weitere 20 Einzelstunden und 5 Stunden für Bezugspersonen

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Akutbehandlung (maximal bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten) in Frage kommen. Diese Behandlung dient der Krisenintervention und kann, falls erforderlich, in eine KZT und später LZT überführt werden. Die bereits durchgeführten Stunden werden dabei auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Die Möglichkeit zur Akutbehandlung richtet sich jeweils nach der zeitlichen Kapazität der Praxis.

Psychotherapeuten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Kosten & Co.

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. 

Sind sie privat krankenversichert, sollten sie zuvor mit Ihrer Krankenversicherung besprechen, welche Leistungen übernommen werden.

Zum Erstgespräch bringen Sie bitte die Chipkarte der Krankenkasse mit.

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